Die Jugendleitercard (JULEICA)

Die ONLEICA-Web-Seminare plus das BASIX-Präsenzwochenende geben Dir eine Grundausbildung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. In Verbindung mit einem Erste-Hilfe-Kurs ist die Beantragung der Jugendleitercard (Juleica) möglich.
Bitte prüft in den jeweiligen Landesregelungen, welche genauen Voraussetzungen für Dein Bundesland gelten.

Die Jugendleitercard (JULEICA) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber.
Die Juleica ist jeweils 3 Jahre gültig und soll zusätzlich auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Zusätzlich verschafft die Karte einige Vergünstigungen bei der Beschaffung von Material, Ausflügen etc.

Die JULEICA soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Teen- und Jugendarbeit dienen,

  • zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit;
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate);
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters oder ausdrücklich an das Vorhandensein einer amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter anknüpfen, z.B. je nach landesrechtlicher Regelung
    •     Freistellung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern,
    •     Erstattung von Verdienstausfall,
    •     Fahrpreisermäßigungen,
    •     Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
    •     Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten derJugendarbeit
    •     Besuche von Kulturveranstaltungen
    •     Besuche von Freizeiteinrichtungen
    •     Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
    •     Materialbeschaffungen
    •     Dienstleistungen

Erforderlich zur Beantragung

  • Antragsteller muss ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sein, Praxisnachweis durch die Gemeinde.
  • Teilnahme an einer Jugendleiterinnen- bzw. Jugendleiterausbildung* erforderlich, in der folgende Themen behandelt werden
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Lichtbild
  • eine E-Mail-Adresse

*Wir bieten mit unserer ONLEICA plus BASIX solch einen Kurs an. Der Kurs kann auch bei anderen Trägern gemacht werden, auch wenn die Beantragung über uns erfolgt.

Beantragung und weitere Infos:

juleica-antrag.de

Juleica-Landesregelungen

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